• Startseite
  • Русский
  • English
  • Кыргызча
  • Қазақша
  • Azərbaycan
  • Ўзбекча
  • Uzbekcha
  • Deutsch
  • Белару́сский
  • Latviešu valoda
  • 中文
  • العربية

GMC

Beglaubigung

Die Notariatsdienstleistungen sind heutzutage sehr eingefordert. Das ist deshalb so, dass manchmal ein Dokument nur dann existieren kann, wenn sein Status von einem Notar beglaubigt wurde.

Notarielle Beglaubigung bestätigt die Echtheit von Textinformationen und beweist, dass sie rechtssignifikant ist. Die Beglaubigung aber des Urtextes ist viel wichtiger, weil selbst die Übersetzung keine Bedeutung hat. Sie enthält keine Informationen über Eigenschaften des Textes, hat keine juristische Bedeutung und ist sogar im Ausland nicht legitim.

Die notarielle Beglaubigung der Übersetzung (notarielle Beglaubigung der Übersetzerunterschrift) – ist die Urkundenbeglaubigung, die bei Weiterem bei den öffentlichen Behörden vorgelegt werden sollen.

Die Notariatsbeglaubigung ist eine unentbehrliche Dienstleistung für diejenigen Menschen, die Kontakten mit Ausland haben, sei dies ein Auslandsaufenthalt, Geschäftsinformationswechsel mit ausländischen Partnern o. ä. Ist die notarielle Beglaubigung der Urkunde, die im Ausland vorgelegt werden soll, notwendig, wird das Übersetzungszentrum «GMC Translation Service» die Dienstleistungen der Legalisation oder Apostille der Dokumente anbietet.

Das Übersetzungszentrum «GMC Translation Service» kann heutzutage folgende Arten der Urkunden bei einem Privat- oder Staatsnotar zur Beglaubigung lassen:

* Register- und Gründungspapiere, Finanzpapiere und Kontraktinformationen, Zertifikate und Korporationsdokumente anderer Art;

* Privaturkunden (Geburtsurkunde, Bescheinigungen, Pässe, Diplome usw.);

* unser Büro kann auch notarielle Beglaubigung anderer Urkunden gewährleisten, die einen offiziellen Stand brauchen.

Fordern Sie eine beglaubigte Übersetzung, wird diese Übersetzung ein erfahrener und gebildeter auf diesem Gebiet Übersetzer anfertigen. Die notarielle Beglaubigung folgt dann von einem hoch qualifizierten Notar, der in der Qualität der Übersetzung sicher ist.

Es ist aber zu bemerken, dass nicht jede fertige Übersetzung beglaubigt wird. Die notarielle Beglaubigung ist nur in dem Falle möglich, wenn die Übersetzung den Vorschriften und dem Recht entspricht.

In einigen Fällen, wenn es keine notarielle Beglaubigung gefordert wird, aber es besteht die Notwendigkeit, die Echtheit der Übersetzung zu bestätigen, können wir die Übersetzung mit dem offiziellen Stempel unseres Zentrums beglaubigen.

Nämlich auf diese Weise folgt die Arbeit im Übersetzungszentrum «GMC Translation Service»!